Kanzlei für Medizinrecht und Arzthaftungsrecht in Berlin

Rechtsanwältin und Fachanwältin für Medizinrecht Eva Ohlsberg ist spezialisiert auf Medizinrecht und Arzthaftungsrecht. Sie engagiert sich für geschädigte Patienten, die Opfer von Behandlungsfehlern, Aufklärungsfehlern und Ärztepfusch geworden sind und verhilft ihnen zu ihrem Recht.

Sie setzt sich dafür ein, dass Sie als schwer geschädigter und oft traumatisierter Patient eine mehr als nur symbolische Entschädigung für durch Kunstfehler erlittene körperliche und seelische Schaden erhalten (Schmerzensgeld, Schadensersatz, Haushaltsführungsschaden etc.)
Zudem vertritt sie Versicherungsnehmer gegenüber gesetzlichen Krankenkassen und privaten Krankenversicherungen; hier kämpft sie insbesondere um die Erstattung von Behandlungskosten, z.B. von alternativen Behandlungsmethoden zur Krebsbehandlung (Galvanotherapie, Hyperthermietherapie, etc.) oder der Kostenübernahme bei brusterhaltenden Operationen nach Brustkrebs.

„Ich vertrete ausschließlich die Patienten – und Betroffenenseite.
Nach meinem Verständnis ist es nicht möglich glaubhaft beide Seiten zu vertreten. Ich setze mich für Ihre Rechte als Patient ein!“

Ihre Rechtsanwältin Eva Ohlsberg
 
 Wenn Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht.  (Berthold Brecht)
 

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